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Kostenübernahme einer Legastheniker-Therapie durch die Jugendämter

Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel vom 02.09.2008 (AZ: 10 ZU 2199/07):

„Wenn aber die staatliche Schule den Hilfebedarf des Schülers nur unzureichend erfüllen kann, so ist der Träger der Jugendhilfe nicht mehr berechtigt, die Hilfe unter Hinweis auf den Nachranggrundsatz abzulehnen.“